Studieren im Ausland

 
  1. Auswahl einer ausländischen Schule

Ausländische Schulen müssen ähnlich sein, in unserem Fall muss es sich um eine Art Sekundarschule handeln. Die ausländische Schule muss dem Schüler eine Studie über die Fächer anbieten, die der Schüler im jeweiligen Schuljahr an unserer Schule studieren würde (das Gesetz erlaubt maximal 3 Differenzprüfungen, sodass die Abweichung der Studienpläne bis zu 3 Fächern betragen kann). Der gesetzliche Vertreter des Schülers sollte darauf achten, dass ein Auslandsstudium vor seinem Auslandsaufenthalt als gleichwertig mit einem Studium in der Slowakei anerkannt wird (wenden Sie sich ggf. an das zuständige Personal - Punkt 4).

  1. Zusammenarbeit mit der Regelschule

Der gesetzliche Vertreter beantragt beim Schulleiter der weiterführenden Schule einen Antrag auf Erlaubnis zum Auslandsstudium. Der Schulleiter der Secondary School entscheidet über die Erlaubnis, im Ausland zu studieren. Der Schüler tritt in ein Auslandsstudium ein, der gesetzliche Vertreter informiert die Grundschule innerhalb von 15 Tagen nach dem Eintritt in eine Auslandsschule, um ein Auslandsstudium zu beginnen. Der Anwalt stellt der Grundschule Lehrpläne und Lehrpläne von einer ausländischen Schule (spätestens am 15. Mai) zur Verfügung, so dass der Schulleiter der Sekundarschule anhand dieser pädagogischen Unterlagen feststellen kann, aus welchen Fächern der Schüler die Differenzprüfung ablegen wird. Der Schulleiter der Sekundarschule bestimmt die Fächer, aus denen der Schüler die Differenzprüfung ablegen wird. Differenzprüfung in der Unterrichtssprache ist obligatorisch.

  1. Differenztests

Nach der Rückkehr seines Kindes aus dem Ausland legt der Rechtsanwalt eine Auslandsbescheinigung vor. Die Erklärung sollte eine Bescheinigung über den erfolgreichen Abschluss des Studiums im jeweiligen Jahr enthalten (entspricht dem Jahr der Grundschule).

  1. Übergabe der Noten an die slowakische Klassifikationsskala

Das Studienzentrum für die Anerkennung von Bildungsdokumenten, das Bildungsministerium der SR, Stromová 1, 813 30 Bratislava, wird vom Zentrum für die Anerkennung von Bildungsdokumenten, seine Anerkennung für den Abschluss des entsprechenden Jahres der Sekundarschule in der Slowakei und die Übertragung der Noten in die slowakische Klassifikationsskala anerkannt. Die Übertragung von Noten ist besonders wichtig, weil Bewerbungen für ein Hochschulstudium gestempelt werden, und sie werden auch bei der Maturita-Prüfung berücksichtigt.

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